Öffentliche Anhörung zum E-Government-Gesetz im Landtag von Sachsen-Anhalt
Der Innenausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigte sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem E-Government-Gesetz für Sachsen-Anhalt.
Mit dem Gesetz wird nicht nur der entsprechende Auftrag aus § 3 des Organisationsgesetzes Sachsen-Anhalt umgesetzt, sondern auch eine der zentralen Empfehlungen der früheren Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“.
"Es muss ein Ruck durch Sachsen-Anhalts Verwaltungen gehen", sagte Dr. Michael Wandersleb von der Kommunalen IT-UNION eG, denn das Land liege im deutschen Länderranking auf dem letzten Platz, wenn es um das E-Government gehe. Das Recht müsse digitaltauglich werden, Schriftform und persönliches Erscheinen müssten zur Sonderform bei der Abstimmung zwischen Verwaltung und Bürger werden, so Wandersleb. Die elektronische Akte und Nutzerkonten müssen die notwendige Rolle im Verwaltungsakt spielen - dies trüge zur Optimierung von Verwaltungsabläufen bei.", zitierte die Pressestelle des Landtags den Vorstandsvorsitzenden der Kommunalen IT-UNION eG in ihrer heutigen Mitteilung.
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