Zum neuen Jahr wurde für das Land Sachsen-Anhalt das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) beschlossen.
Maßgebliche Bestandteile sind neben der Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen vor allem der 8-Stunden-Betreuungsanspruch für alle Kinder bis hin zu 10 Stunden bei Bedarf.
Große Anstrengungen in der Verwaltung entstehen dabei für die betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise durch die nötige kurzfristige Umsetzung der neuen Beitragsstruktur in der Berechnung der Kostenbeiträge.
Ab 01.01.2019 zahlen Eltern mit mehreren Kindern in Tagespflege, Krippe, Kita sowie Träger der Tageseinrichtungen nur noch Beiträge für das älteste Kind.
Unter Berücksichtigung der in Magdeburg zusätzlich zur neuen Landesstaffelung vorhandenen, weiter gültigen, städtischen Staffelung und einer Günstigkeitsregelung, existieren damit vielfältigste Berechnungslogiken für die Familien.
Diese waren in kürzester Zeit zu überarbeiten und neu zu entwickeln. Nach dem Auftrag an die KID zur Umsetzung des KiFöG vom 07.12.2018 wurden über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel hinweg die Arbeiten vorgenommen, so dass bereits Mitte Januar über 18.000 neue Kostenbeitragsbescheide mit teilweise hohen Beitragsentlastungen für die Eltern pünktlich verschickt werden konnten.
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